Was ist Holzasche und wo fällt sie an?
Holzasche entsteht bei der Verbrennung von Holzpellets, Scheitholz, Hackschnitzeln oder anderer Biomasse in Heizungsanlagen, Kraftwerken und Industrieprozessen. Ob die Asche entsorgt oder wiederverwendet wird, hängt von ihrer chemischen Zusammensetzung ab. Diese wird durch eine fachgerechte Probenahme und Analyse bestimmt.
Gesetzliche Grundlagen: Abfallschlüssel laut AVV
Holzasche wird gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) eingestuft. Gängige Schlüssel sind:
| Abfallschlüssel | Beschreibung |
|---|---|
| 10 01 01 | Rost- und Kesselaschen (Brennraumaschen) |
| 10 01 03 | Aschen aus der ersten filternden Einheit (Zyklonasche) aus der Verbrennung von naturbelassenem (unbehandeltem) Holz |
| 10 01 14* | Rost- und Kesselaschen, die gefährliche Stoffe enthalten |
| 10 01 18* | Filteraschen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten |
| 10 01 19 | Filteraschen aus der Abgasbehandlung, die nicht unter 10 01 18 fallen |
Mit * gekennzeichnete Schlüssel gelten als gefährliche Abfälle.
Schritte der Holzascheentsorgung
1. Anfallstelle
Holzasche fällt in Heizungsanlagen, Kraftwerken und Industrieprozessen an, die Holz als Brennstoff nutzen.
2. Probenahme
Qualifiziertes Personal entnimmt mit geeigneter Ausrüstung eine Probe gemäß LAGA PN 98.
3. Analyse
Die Proben werden auf Grundlage der Düngemittelverordnung (DüMV) und der Deponieverordnung (DepV) untersucht. Diese Verordnungen legen wichtige Grenzwerte für Schwermetalle, Schadstoffe und Nährstoffe fest.
4. Weiterverwertung
Verwendung als Düngemittel: Asche kann als Ausgangsstoff oder als zugelassener Düngemitteltyp verwendet werden, wenn sie bestimmte Grenzwerte der DüMV einhält.
Straßenbau: Die Asche kann im Straßenbau eingesetzt werden, wenn sie den Anforderungen der Verordnung über die Entsorgung von Abfällen aus Verbrennungsanlagen (AbfVerbrV) entspricht. Alternativ ist ein Einsatz als Versatzmaterial nach der Versatzverordnung (VersatzV) möglich.
Deponierung: Kann die Asche nicht wiederverwendet werden, muss sie auf einer Deponie entsorgt werden. Dabei gelten die Grenzwerte der Deponieverordnung (DepV) für die Deponieklassen DK 0 bis DK IV.